Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, speichern wir Informationen in sogenannten Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Informationen über den Einsatz von Cookies auf dieser Webseite erhalten Sie in unserer Datenschutzbestimmung.
OK

Service

Ihr erster Termin bei uns

Für Ihren ersten Termin in der Praxis, habe ich noch einige  Hinweise zusammengestellt:

Insbesondere, wenn Sie über ein Rezept einer gesetzlichen Versicherung verfügen, ist es wichtig ab Ausstellungsdatum des Rezeptes innerhalb von 28 Tagen Ihre Behandlung zu beginnen. Für die erste Terminvereinbarung bin ich  Ihnen dankbar, wenn Sie folgende Informationen griffbereit halten:

  • Ihre Beschwerden / Ihr Behandlungswunsch
  • Die Diagnose laut Verordnung / Rezept falls vorhanden
  • Die verschriebenen Behandlungen ( beispielsweise 6xKG, 6xWT)
  • Das Ausstellungsdatum der Verordnung / Rezepte 
  • Ihr persönlicher Terminwunsch
  • Eine Rückrufnummer unter Angabe der Zeiten Ihrer Erreichbarkeit

Bitte bringen Sie ein Handtuch zu Ihrem ersten Termin mit. Gern können Sie dies während Ihrer Behandlungen in der Praxis lassen.

Terminabsagen

Natürlich kann es vorkommen, dass Sie verhindert sind und an einem Ihrer Behandlungstermine nicht teilnehmen können. In diesem Fall bin ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir zeitnah Bescheid geben. Die Praxistermine sind aufeinander abgestimmt. Wenn es zu einer kurzfristigen Absage kommt, die nicht 24 Stunden im Voraus gemeldet wird, stelle ich je nach Situation diese ausgefallene Zeit in Rechnung.

Geschenkgutscheine

Sie wurden erfolgreich behandelt, Sie konnten sich bei mir hervorragen entspannen und wollen nun die Dienstleistung auch anderen Personen zukommen lassen? Egal, ob für Ihren Partner, Ihre Freunde oder Ihre Verwandten - Sie erhalten bei mir stets einen passenden Geschenkgutschein.

Eigenbeteiligung

Bei fast allen gesetzlichen Krankenkassen wird für die Behandlung eine Zuzahlung erhoben. Diese setzt sich aktuell aus der Rezeptgebühr in Höhe von 10,00 € zusammen sowie einem prozentualen Anteil von 10 Prozent des Rezeptwertes. Ich bin Ihnen dankbar dafür, wenn Sie diesen Betrag, den ich an den Kostenträger abführen muss, bei Ihrer ersten Behandlung begleichen. Welche Voraussetzungen Sie für eine Zuzahlungsbefreiung erfüllen müssen erfahren Sie bei Ihrer Krankenversicherung. Falls Sie bereits zuzahlungsbefreit sind, legen Sie bitte den entsprechenden Nachweis bei Behandlungsbeginn vor.